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   BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85   

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https://dejure.org/1987,8528
BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85 (https://dejure.org/1987,8528)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1987 - IV R 161/85 (https://dejure.org/1987,8528)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1987 - IV R 161/85 (https://dejure.org/1987,8528)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.04.1986 - IV R 115/84

    1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - 2. Der Erwerb

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85
    Die die Klagabweisung tragenden Entscheidungsgründe befassen sich daher mit einem im Rahmen der Norm des § 4 Abs. 4 EStG maßgeblichen Tatbestandsmerkmal, nämlich der dem Kläger obliegenden Feststellungslast für den betrieblichen Charakter seiner Aufwendungen (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85
    Die Rüge eines solchen Verfahrensmangels ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn dargetan wird, das FG habe einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel in den Entscheidungsgründen mit Stillschweigen übergangen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492, und BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85
    Auch ist es im Wege eines Verfahrens nach § 115 Abs. 3 FGO nicht zu einer Revisionszulassung gekommen, da die Kläger ein solches Verfahren nicht angestrengt haben und das geltend gemachte Begehren nicht in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Oktober 1971 IX ZR 101/67, Der Betrieb - DB - 1971, 2256, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 99).
  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85
    Die Rüge eines solchen Verfahrensmangels ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn dargetan wird, das FG habe einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel in den Entscheidungsgründen mit Stillschweigen übergangen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492, und BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
  • BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85
    Auch ist es im Wege eines Verfahrens nach § 115 Abs. 3 FGO nicht zu einer Revisionszulassung gekommen, da die Kläger ein solches Verfahren nicht angestrengt haben und das geltend gemachte Begehren nicht in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Oktober 1971 IX ZR 101/67, Der Betrieb - DB - 1971, 2256, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 99).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur dann schlüssig dargelegt, wenn geltend gemacht wird, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle oder daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe (Beschluß des BFH vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des BFH vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38; vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 09.11.1990 - X R 67/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision zum Bundesfinanzhof

    Ein Mangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist nach der Rechtsprechung jedoch nur gegeben, wenn die Begründung überhaupt fehlt oder das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N., und vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 14.03.1990 - X R 52/88

    Anforderungen an das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Entscheidung zwar auch dann "nicht mit Gründen versehen", wenn die Entscheidungsgründe unvollständig sind, weil sie einen selbständigen Anspruch oder ein "selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel" übergehen (z. B. Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492, sowie Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 25/90

    Erlass einer Steuerschuld auf Grund unbilliger Härte

    Ein Mangel i. S. von § 119 Nr. 6 FGO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn die Begründung überhaupt fehlt oder das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N., und vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
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